Klagenkonkurrenz

Klagenkonkurrenz

Klagenkonkurrenz (Concursus actionum), das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche derselben Person aus dem nämlichen Klagegrund. In solchem Falle darf der Berechtigte nicht ohne weiteres alle ihm erwachsenen Ansprüche wirklich ausüben. Vielmehr muß er, wenn diese Ansprüche alle auf dasselbe gehen, sobald er durch Verfolgung des einen Anspruchs seinen Zweck erreicht hat, sich auch hinsichtlich des andern Anspruchs als befriedigt betrachten. Im Strafrecht beruht die Behandlung der sogen. idealen (ideellen) Verbrechenskonkurrenz (§ 73 des deutschen Reichsstrafgesetzbuches) auf dem Gedanken, daß, wenn aus einem Tatbestand mehrere Strafen verhängt werden können, die geringere Strafe durch die größere absorbiert werde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Lex Aquilia — Die lex Aquilia (lateinisch für „Gesetz des Aquilius“) war ein römisches Plebiszit zur Regelung des Schadensersatzrechtes, das 286 v. Chr. von dem römischen Volkstribun Aquilius eingeführt worden sein soll. Anderen Quellen zufolge… …   Deutsch Wikipedia

  • Concursus — Concursus, das Zusammentreffen. C. actionum, das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche derselben Person auf Grund des nämlichen Tatbestandes (s. Klagenkonkurrenz); c. creditorum, das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger desselben Schuldners (s.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Actio de tigno iuncto — Die actio de tigno iuncto ist eine Klage des römischen Rechts, nach der der Grundstückseigentümer, auf dessen Grund fremdes Baumaterial verwendet wurde, dem Eigentümer des Materials den doppelten Wert dessen ersetzen muss. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Detlef Liebs — (* 12. Oktober 1936 in Berlin) ist ein deutscher Rechtshistoriker. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Veröffentlichungen (Auswahl) 3 Literatur 4 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”