Kammer für Handelssachen

Kammer für Handelssachen

Kammer für Handelssachen (nicht zu verwechseln mit Handelskammer), s. Landgericht und Handelsgerichte.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kammer für Handelssachen — Die Kammern für Handelssachen (KfH) sind Spruchkörper bei deutschen Landgerichten, besetzt mit einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern als sogenannte Handelsrichter, § 105 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) …   Deutsch Wikipedia

  • Kammer für Handelssachen — i.d.R. an Stelle der Zivilkammer beim Landgericht geschaffene Kammer zur Entscheidung von Handelssachen. Als Handelssachen gelten bes. Klagen, die betreffen: (1) Ansprüche gegen einen Kaufmann aus beiderseitigem Handelsgeschäft; (2) Ansprüche aus …   Lexikon der Economics

  • Kammern für Handelssachen — Die Kammern für Handelssachen (KfH) sind Spruchkörper bei deutschen Landgerichten, besetzt mit einem vorsitzenden Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern als sogenannte Handelsrichter, § 105 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Handelssachen — sind im materiellen Sinn alle Sachen, auf die das Handelsrecht anwendbar ist, im prozessualen Sinne die Sachen, für die das Handelsgericht (Kammer für Handelssachen) zuständig ist. In H. kommen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kammer — Raum; Stube; Zimmer; Gelass; Gemach * * * Kam|mer [ kamɐ], die; , n: 1. (meist zum Abstellen genutzter) kleiner Raum: der Staubsauger steht in der Kammer. Syn.: ↑ Bude. Zus.: Abstellkammer, Besenkammer, Dachkammer, Futterkammer, Getreidekammer,… …   Universal-Lexikon

  • Kammer (Gericht) — Eine Kammer ist der Spruchkörper eines Gerichts. Beim Landgericht lautet die vollständige Bezeichnung, je nach Zuständigkeit, Zivilkammer oder Strafkammer. Neben den allgemeinen Kammern können beim Landgericht auch Spezialkammern gebildet werden …   Deutsch Wikipedia

  • Kammer — 1. Berufsständische Vertretung auf gesetzlicher Grundlage, z.B. ⇡ Industrie und Handelskammer (IHK), ⇡ Handwerkskammer, ⇡ Landwirtschaftskammer, ⇡ Wirtschaftsprüferkammer, ⇡ Steuerberaterkammer. 2. Kollegialer Spruchkörper an einem Landgericht… …   Lexikon der Economics

  • Handelssachen — im Sinn des Gerichtsverfassungsgesetzes sind H. u.a. Ansprüche gegen Kaufleute aus beiderseitigen Handelsgeschäften, aus einem Wechsel, aufgrund des Scheckgesetzes, aus Firmen , Marken und Wettbewerbsrecht und gesellschaftsrechtlichen… …   Lexikon der Economics

  • Kammer [1] — Kammer (altd. chámara, v. lat. camera, »Gewölbe, gewölbtes Zimmer«), ursprünglich bei den fränkischen Königen das Gemach, worin sie ihr besonderes Eigentum verwahrten; dann der Ort, wo die fürstlichen Angelegenheiten verhandelt wurden, und in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kammer — (lat. camĕra), früher die Stelle, bei welcher die fürstl. Einkünfte zusammenflossen und verwaltet wurden. An der Spitze stand der Kämmerer (Camerarius) als einer der wichtigsten Hofbeamten. Hof K., Rent K., ein Kollegium, das außer mit der… …   Kleines Konversations-Lexikon

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