Hammerschlagsrecht — Hammerschlagsrecht, das in manchen städtischen Statuten vorkommende Recht, zum Behufe des Baues u. der Ausbesserung eines Gebäudes das Grundstück des anliegenden Nachbars betreten zu dürfen … Pierer's Universal-Lexikon
Hammerschlagsrecht — Hammerschlagsrecht, Leiterrecht, das Recht, zur Aufführung oder Ausbesserung eines Gebäudes, Zaunes etc. das Nachbargrundstück zu betreten … Kleines Konversations-Lexikon
Hammerschlag- und Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Hammerschlags- und Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Leiterrecht — Die Hammerschlags und Leiterrechte sind Begriffe aus dem deutschen Nachbarrecht. Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das… … Deutsch Wikipedia
Eigenthum — (lat. Dominium), 1) im weiteren Sinne Alles, was das Vermögen Jemandes ausmacht; 2) im engern Sinne das Recht der vollständigen u. ausschließlichen Herrschaft über eine körperliche Sache. Das E. ist hiernach das umfassendste, zugleich aber das… … Pierer's Universal-Lexikon
Leiterrecht — (franz. Tour d échelle), die Befugnis eines Grundeigentümers, zum Zweck der Errichtung oder Ausbesserung eines Gebäudes auf dem Nachbargrundstück Leitern oder Gerüste aufzustellen. Es ist weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch in den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Leiterrecht — Leiterrecht, s. Hammerschlagsrecht … Kleines Konversations-Lexikon