Einhandsgut

Einhandsgut

Einhandsgut (Sondergut) nannte man oftmals da, wo eheliche Gütergemeinschaft galt, dasjenige Vermögen der Ehegatten, das nicht in die Gemeinschaft fällt, sondern im ausschließlichen Eigentum eines der Ehegatten stand (s. Ehegüterrecht, S. 400).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Einhandsgut — Einhandsgut, Sondergut, alles Vermögen, was nicht Gesamtgut der Ehegatten ist; dann das Sondervermögen eines Ehegatten, dessen Nutzungen nicht zur Mittragung der Ehelasten bestimmt sind. Das Deutsche Bürgerl. Gesetzbuch nennt das E. im letztern… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Spargut — (Einhandsgut, Spielpfennig, Trüffelpfennig), ein Vermögenstheil, welchen bei ehelicher Gütergemeinschaft nach dem besondern Ehevertrag die Ehefrau sich vorbehalten hat u. welcher hiernach sowohl dem ehemännlichen Mundium, als der Haftpflicht für… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehegüterrecht — (eheliches Güterrecht), der Inbegriff der Normen für die durch die Ehe hervorgebrachten Vermögensverhältnisse der Ehegatten. Die Lebensgemeinschaft führt die Ehegatten notwendig zu gemeinsamer Ausübung vieler und zur Gemeinschaft mancher Rechte,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Propregut — Propregut, soviel wie Einhandsgut (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sondergut — Sondergut, s. Einhandsgut …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eheliches Güterrecht — Eheliches Güterrecht, das vermögensrechtliche Verhältnis zwischen Ehegatten, wird entweder durch Ehevertrag (s.d.) oder durch Gesetz geregelt. Bei der gesetzlichen Regelung unterscheidet man verschiedene Systeme, die entweder auf dem Prinzip der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesamtgut — Gesamtgut, im Ehelichen Güterrecht (s.d.) das dem Mann und der Frau gemeinsame Vermögen im Gegensatz zum Einhandsgut (s.d.) des einzelnen Ehegatten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gut — Gut, in landw. Sinne s. Landgut; über vorbehaltenes G. s. Einhandsgut; in der Technologie s.v.w. Masse (z.B. Schmelz G., Mahl G.); im Seewesen s.v.w. Takelage, Tau G. (s. Laufendes Gut). (S. auch Güter) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Propre — (frz., spr. propr), eigen, eigentümlich; reinlich, nett; Propretät (propreté), Sauberkeit, Nettigkeit. Propregut, s.v.w. Einhandsgut (s.d.). Proprehandel, Handel für eigene Rechnung, im Gegensatz von Komissionshandel …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rezeptitien — Rezeptitĭen (lat.), die von der Nutznießung des Mannes ausgeschlossenen Vermögensteile der Frau, Vorbehaltsgut (s. Einhandsgut) …   Kleines Konversations-Lexikon

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