Zubuße

Zubuße

Zubuße, s. Bergrecht, S. 682.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Zubuße — Zubuße, 1) Geld zu Bestreitung von Unkosten, welche man nicht haben sollte od. nicht erwartet; 2) der Beitrag, welchen die Gewerken zu Unterhaltung eines Berggebäudes bezahlen müssen, bei welchem die Ausbeute den Aufwand nicht deckt; daher heißt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zubuße — Zubuße,die:⇨Zulage(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Zubuße — Mit Zubuße bezeichnet man Beiträge, die der Anteilseigner (Gewerke) einer Bergrechtlichen Gewerkschaft an diese zur Erfüllung von Verbindlichkeiten zu entrichten hat. Im Gegensatz zum Aktionär musste ein Gewerke auch für die Verbindlichkeiten der …   Deutsch Wikipedia

  • Zubuße, die — Die Zubuße, plur. doch nur von mehrern Summen oder Quantitäten, die n, der Beytrag zu Bestreitung der Kosten einer Unternehmung; ein nur noch im Bergbaue und ähnlichen Anstalten übliches Wort, wo es den Beytrag an den Kosten bedeutet, welchen die …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Zubuße — Zu|bu|ße 〈f. 19; veraltet〉 1. 〈urspr.〉 Anteil an Verlusten in Bergwerksunternehmen 2. 〈dann allg.〉 geldl. Zuschuss * * * Zu|bu|ße, die; , n [mhd. zuobuoʒ(e), urspr. Bergmannsspr., eigtl. = von den Gewerken (2) zu zahlender Zuschuss zum Betrieb… …   Universal-Lexikon

  • Zubuße — Zu|bu|ße (veraltet für Zuschuss) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bergrecht — Bergrecht, der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche Rechtsregeln, durch die der Bergbau von den übrigen Bodennutzungen gesondert und eine wirtschaftliche Ausbeute der Bergwerke erst ermöglicht wird, haben… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verlag — Verlag, ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks zu gebende und noch nicht wiedererstattete Zubuße. Verlagserstattung, die Zurückbezahlung des Verlags. Verlagszeche nennt man eine Zeche, die den erforderlich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gewerke (Bergbau) — Ein Gewerke war ein Anteilseigner einer Bergrechtlichen Gewerkschaft. Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Rechtliche Stellung 3 Gewerkentag 4 Einzelnachweise …   Deutsch Wikipedia

  • Retardat — Das Retardat ist ein bergrechtlicher Vorgang im frühen Bergbau. Dadurch war es möglich, einem Kuxinhaber seine Anteile von Amts wegen zu entziehen. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie Verzögerung einer Leistung.[1]… …   Deutsch Wikipedia

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