- Kelat
Kelat (Kalat), Hauptstadt des Chans von K. (s. Belutschistan), 2060 m ü. M., in einer Einsenkung des Kurklekigebirges, hat ein ziemlich rauhes Klima (zwei Monate Schnee, im Februar -3° bis -13°), armselige Befestigungen, enge, schmutzige Straßen, einen großen Basar, ein altes, die Stadt beherrschendes Fort, jetzt Residenz des Chans, mehrere Vorstädte und etwa 14,000 Einw. (Brahui, Hindu, Dehwar, Afghanen). Gewerbe und Handel sind unbedeutend; die Ausfuhr nach Indien betrug 1901: 455,200 Rupien. – Im Anfang dem Großmogul in Dehli untertan, machte sich K. im 18. Jahrh. unabhängig, kam aber bald darauf unter die Herrschaft des persischen Königs Nadir Schah. 1839 eroberten die Engländer die Stadt K. zur Strafe für Raubzüge der Grenzstämme, setzten aber 1841 den rechtmäßigen Herrscher wieder ein und erhielten 1854 durch einen Schutz- und Handelsvertrag das Recht, in beliebige Orte des Landes Garnisonen zu legen. Chodabad Chan wurde 1857 zum Oberhaupt erwählt, 1863 vertrieben, aber 1864 abermals auf den Thron gesetzt. England sandte 1876–1000 Mann zur Schlichtung innerer Streitigkeiten nach Mastung. Im März 1877 wurde ein neuer Vertrag geschlossen, wonach der Chan ein Jahrgeld von 100,000 Rupien (200,000 Mk.) und überdies monatlich 44,000 Mk. zur Verwendung für Wege etc. erhält, wogegen England Truppen in beliebiger Stärke in jede Stadt legen, Befestigungen, Eisenbahnen und Telegraphenlinien anlegen darf. Infolgedessen wurde eine politische »Agentur K.« geschaffen; Quetta sowie die Stadt K. wurden mit je 400 Mann Besatzung belegt und an Wegeknotenpunkten, wie am Fuß des Bolanpasses, Posten und Blockhäuser errichtet. Während des afghanischen Krieges von 1879/80 hielt K. zu England. Seit 1883, wo der Chan von K. die Verwaltung Quettas und des Bolans für immer an England abtrat, hat dieses wachsenden Einfluß auf K. erlangt: die Eisenbahn entlang der Handelsstraße nach Seistan reicht von Quetta schon bis Nushki. Und 1903 übergab der Chan Mir Mahmud die an der obern Sind-Grenze gelegenen Naisarabad-Niabat- und die Mandschuti-Gebiete ebenfalls in britisch-indische Verwaltung gegen eine Jahresrente von rund 160,000 Mk. Vgl. G. T. Tate, Kalat (Kalkutta 1896).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.