- Hauptgeschworne
Hauptgeschworne heißen die Personen, denen die Ausübung des Geschwornenamtes während des Geschäftsjahres in erster Linie obliegt. S. Schwurgericht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hauptgeschworne heißen die Personen, denen die Ausübung des Geschwornenamtes während des Geschäftsjahres in erster Linie obliegt. S. Schwurgericht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Hilfsgeschworne — (in Österreich Ergänzungsgeschworne genannt, was nach deutschem Recht eine ganz andre Bedeutung hat, s. Ergänzungsrichter) sind im Gegensatz zu den Hauptgeschwornen die nur aushilfsweise in Funktion tretenden Geschwornen. Nach dem deutschen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon