Amtstitel

Amtstitel

Amtstitel, der Titel, den ein Beamter vermöge seines Amtes führt. Er soll zur genauen Bezeichnung der einzelnen Beamtenkategorien und des ihnen angewiesenen Geschäftskreises dienen, während der bloße, von der Verwaltung eines Amtes unabhängige Titel nur eine Ehrenbezeigung ist. Dem Staatsbeamten steht nach ehrenvollem Abschied meist das Recht zu, den A. fortzuführen; kassierte oder entsetzte Beamte dagegen verlieren den A., ebenso diejenigen, die nach ehrenvoller Verabschiedung sich ein Vergehen zu schulden kommen lassen, wofür sie während ihrer Dienstzeit mit Amtsentsetzung bestraft worden wären. Über unbefugte Führung eines Amtstitels s. Anmaßen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Amtstitel — in Österreich sind Titel, die Beamte des öffentlichen Dienstes im Rahmen ihrer Tätigkeit führen. In Deutschland entspricht das im Wesentlichen der Amtsbezeichnung. Der Amtstitel ist durch die Besoldungsgruppe gesetzlich festgelegt. Die Verleihung …   Deutsch Wikipedia

  • Amtstitel — Titel; Anrede; Berufstitel …   Universal-Lexikon

  • Amtstitel — Ạmts|ti|tel …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Apl. Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Assistant Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Associate Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentlicher Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentlicher Universitätsprofessor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerplanmäßiger Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Extraordinariat — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

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