Amtspflicht

Amtspflicht

Amtspflicht (Dienstpflicht) umfaßt all die Obliegenheiten, die ein Beamter in seiner Eigenschaft als Beamter zu beobachten, bez. zu erfüllen hat. Handlungen, die ein Beamter innerhalb der durch die A. gezogenen Grenzen vornimmt, sind selbst dann nicht rechtswidrig, wenn sie Privatrechte und Rechte Dritter verletzen. Führt der Untergebene kraft seiner A. Befehle seines Vorgesetzten aus, so ist er für dieselben insoweit nicht verantwortlich, als die Rechtsordnung die unbedingt verbindende Kraft des Befehls anerkennt. Vgl. z. B. Militärstrafgesetzbuch, § 47; Seemannsordnung, § 30 u. 32. Das Bürgerliche Gesetzbuch hat die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der A. eingehend geregelt. Zunächst stellt es den allgemeinen Grundsatz auf, daß der Beamte bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der A. dem Dritten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Liegt bloße Fahrlässigkeit vor, so haftet der Beamte nur, falls der Verletzte nicht anderweitig Ersatz erlangen kann. Richterbeamte, die bei dem Urteil in einer Rechtssache ihre A. verletzen, haften nur dann für den daraus entstandenen Schaden, wenn die in Frage stehende Pflichtverletzung auch strafrechtlich geahndet werden kann und der Geschädigte den Schaden nicht durch ein Rechtsmittel (s. d.) abwenden konnte (Bürgerliches Gesetzbuch, § 839). Vgl. auch Haftpflicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Amtspflicht — ist eine Dienstpflicht des Beamten, die durch die Ausübung seines Amtes begründet wird. Der Begriff kommt u.a. im Zivilrecht vor (§ 839 BGB) und ist eine Schutzvorschrift zu Gunsten von Geschädigten, die durch fehlerhafte Amtsausübung einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtspflicht, die — Die Amtspflicht, plur. die en. 1) Jede Pflicht, zu welcher man durch sein Amt verbunden ist. 2) Der Eid, welchen man bey dem Antritte eines Amtes ableget. Die Amtspflicht ablegen. Einen in Amtspflicht nehmen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Amtspflicht — Ạmts|pflicht 〈f. 20〉 mit der Ausübung eines Amtes verbundene Pflicht * * * Ạmts|pflicht, die: Verpflichtung einer Amtsperson, die ihr übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen. * * * Ạmts|pflicht, die: Verpflichtung einer Amtsperson, die… …   Universal-Lexikon

  • Amtspflicht — Begriff u.a. der Abgabenordnung (AO) für die Pflicht des Finanzamtes, die steuerpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer …   Lexikon der Economics

  • Amtspflichtsverletzung — Die Amtspflicht ist eine Pflicht des Beamten, die durch das Innehaben seines Amtes begründet wird. Weiterhin wird der Begriff auch etwa bei Notaren und anderen unabhängigen Trägern öffentlicher Ämter sowie bei nicht beamteten Angestellten der… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstpflichtsverletzung — Im Rahmen der allgemeinen Dienst und Treuepflicht obliegen dem Beamten bestimmte Dienstpflichten gegenüber seinem Dienstherrn. Diese sind zu unterscheiden von den Amtspflichten, die für die Ausübung des Amtes gelten, etwa gegenüber dem Bürger.… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsverbrechen — (Amtsdelikt), im weitern Sinn jede Pflichtverletzung eines Beamten (d.h. desjenigen, der auf Grund staatlicher Anstellung als Organ der Staatsgewalt und daher unter staatlicher Autorität für Staatszwecke tätig zu sein hat), im engern Sinn und in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Dienst — Tätigkeit; Aktion * * * Dienst [di:nst], der; [e]s, e: bestimmte Pflichten umfassende berufliche Arbeit [in einer staatlichen, kirchlichen Institution]: ein anstrengender Dienst; der militärische Dienst. Syn.: ↑ Beschäftigung, ↑ Dienstleistung… …   Universal-Lexikon

  • Adhortation — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Ermahnung (veraltet lat.: Adhortation, vor allem in Klöstern und Internaten verwendeter Begriff) ist die Äußerung… …   Deutsch Wikipedia

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