Gegenbuch

Gegenbuch

Gegenbuch (Gegenregister), ein zur Kontrolle dienendes Buch, z. B. das Kontogegenbuch im Scheckverkehr, dann das Buch, in das der Kontrolleur die von dem Buchhalter in das Hauptbuch eingetragenen Posten überträgt. – Im Bergwesen ist G. ursprünglich ein öffentliches Buch zur Nachweisung der Zechen und der verschiedenen Bergwerkseigentümer, von der Bergbehörde durch den Gegenschreiber (einen delegierten Beamten der Bergämter) geführt; später lediglich Urkundenbuch für die Eigentums- und Belastungsverhältnisse der Bergwerke.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gegenbuch — (Handlw.), so v.w. Contrabuch …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gegenbuch — Gegenbuch, kaufmännisch ein zur Kontrolle dienendes Buch, z.B. im Scheckverkehr Konto G …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gegenbuch — Ge|gen|buch 〈n. 12u; doppelte Buchführung〉 der Kontrolle (eines Geschäftsablaufes, von Zahlungen usw.) dienendes Buch …   Universal-Lexikon

  • Gegenbuch, das — Das Ggenbūch, des es, plur. die bǖcher, das Buch des Gegenschreibers, S. dieses Wort …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gegenschreiber — Der Gegenschreiber war im Mittelalter ein Bergbeamter, der als Kontrolleur das Gegenbuch führte. Dieses Buch diente den Bergwerken als Urkundsbuch, in welchem die Abgaben und Eigentumsverhältnisse dokumentiert wurden.[1] Gegenschreiber gab es im… …   Deutsch Wikipedia

  • Bergbuch — Zechenbuch der Grube Blücher Napoleon im Bensberger Erzrevier von 1855 Das Bergbuch, auch Bergamtsbuch genannt, ist ein Buch, das beim Bergamt geführt wird und in das alle Rechtsgeschäfte des Bergamts eingetragen wurden.[1] In das Buch werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Bergmannssprache — Bergleute im Gespräch Die Bergmannssprache ist eine berufsgruppenspezifische Fachsprache (Soziolekt) im Bergbau. Sie zeichnet sich durch Schaffung und Entwicklung eigenständiger oder abgewandelter Termi …   Deutsch Wikipedia

  • Bergrecht — (Rechtsw.), 1) im weiteren Sinne der Inbegriff aller derjenigen rechtlichen Vorschriften, welche den Bergbau u. das Bergwesen betreffen; 2) im engeren Sinne diejenigen Rechtsgrundsätze, die sich auf die Erlangung des Bergeigenthums (s. unten) u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bergwerksverfassung — (Rechtsw.), die Einrichtung der für das Bergwesen eingesetzten Behörden, sowie der bei den einzelnen Bergwerken selbst vorkommenden genossenschaftlichen Verbindungen. a) Die Aufsicht u. Leitung des Bergbaues ist gewöhnlich in erster Instanz einem …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehenschein (Bergbau) — Ein Lehenschein, auch Lehnschein genannt, war im frühen Bergbau eine Bescheinigung die der Bergmeister nach Belehnung einer gemuteten Lagerstätte erstellte. Dieser Lehenschein wurde anschließend an den Gegenschreiber geschickt und von diesem… …   Deutsch Wikipedia

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