Erstprozeß

Erstprozeß

Erstprozeß, s. Hauptintervention u. Hauptprozeß.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hauptprozeß — wird in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 34) der Rechtsstreit genannt, in dem gewisse, in einem andern Prozeß von einem Prozeßbevollmächtigten etc. eingeklagte Gebühren entstanden sind (s. Gerichtsstand I 2 h). Auch den Rechtsstreit, in dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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