Erblosung

Erblosung

Erblosung (Retractus gentilitius, Familienretrakt), Recht des nächsten Verwandten des Verkäufers einer Liegenschaft, das an einen Nichtverwandten veräußerte Gut gegen Erfüllung der Veräußerungsbedingungen an sich zu ziehen. Die E. ist die älteste Art des Näherrechts (s. d.), jetzt jedoch fast überall abgeschafft und, wo sie noch besteht, der Eintragung in das Grundbuch bedürftig.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erblosung — Erblosung, so v.w. Näherrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erblosung — Erblosung, s. Retrakt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erblosung — Erblosung, das Vorkaufsrecht eines Mitgliedes der Familie bei dem Verkaufe eines Grundstücks …   Herders Conversations-Lexikon

  • Erblosung, die — Die Êrblosung, S. Näherrecht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Retractus — (lat.), Zurückziehung; Jus retractus[67] (Retractrecht), so v.w. Näherrecht, s.d.; R. ex jure congrui, Gespilderecht. R. gentilitius, Erblosung, s.u. Näherrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verwandtschaft — Verwandtschaft, 1) (Blutsverwandtschaft, Cognatio, Consanguinitas), das auf der Zeugung u. der dadurch entstandenen Gemeinschaft des Blutes beruhende Verhältniß zwischen mehren Personen. Durch diesen Begriff schon scheidet sich die V. genugsam… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbfreundrecht — (Erbfreundschaftsrecht), so v.w. Erblosung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Näherrecht — (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das dingliche Recht an einem fremden Grundstück, kraft dessen eine Person (der Retrahent, Nähergelter) beim Verkauf des Grundstücks seitens des Eigentümers an einen Dritten gegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Retrákt — (lat.), Näherrecht, auch Einstand, Abtrieb, Losung etc., im allgemeinen die aus Übereinkunft, Testament oder gesetzlicher Vorschrift entspringende Befugnis jemandes (Retrahént, Nähergelter), eine fremde, von ihrem Eigentümer an einen Dritten… …   Kleines Konversations-Lexikon

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