Erblosung — Erblosung, so v.w. Näherrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Erblosung — Erblosung, s. Retrakt … Kleines Konversations-Lexikon
Erblosung — Erblosung, das Vorkaufsrecht eines Mitgliedes der Familie bei dem Verkaufe eines Grundstücks … Herders Conversations-Lexikon
Erblosung, die — Die Êrblosung, S. Näherrecht … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… … Pierer's Universal-Lexikon
Retractus — (lat.), Zurückziehung; Jus retractus[67] (Retractrecht), so v.w. Näherrecht, s.d.; R. ex jure congrui, Gespilderecht. R. gentilitius, Erblosung, s.u. Näherrecht … Pierer's Universal-Lexikon
Verwandtschaft — Verwandtschaft, 1) (Blutsverwandtschaft, Cognatio, Consanguinitas), das auf der Zeugung u. der dadurch entstandenen Gemeinschaft des Blutes beruhende Verhältniß zwischen mehren Personen. Durch diesen Begriff schon scheidet sich die V. genugsam… … Pierer's Universal-Lexikon
Erbfreundrecht — (Erbfreundschaftsrecht), so v.w. Erblosung … Pierer's Universal-Lexikon
Näherrecht — (Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das dingliche Recht an einem fremden Grundstück, kraft dessen eine Person (der Retrahent, Nähergelter) beim Verkauf des Grundstücks seitens des Eigentümers an einen Dritten gegen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Retrákt — (lat.), Näherrecht, auch Einstand, Abtrieb, Losung etc., im allgemeinen die aus Übereinkunft, Testament oder gesetzlicher Vorschrift entspringende Befugnis jemandes (Retrahént, Nähergelter), eine fremde, von ihrem Eigentümer an einen Dritten… … Kleines Konversations-Lexikon