Erbämter

Erbämter

Erbämter, Hofämter, die in einer Familie erblich sind. In diesem weitern Sinne waren auch die Erzämter (s. d.) der Kurfürsten des frühern Deutschen Reiches E. Jeder der weltlichen Kurfürsten aber, der ein Erzamt des Reiches bekleidete, hatte eine altadlige Familie zur Stellvertretung bei der Ausübung seines Erzamtes, und diese Stellvertretungsämter wurden vorzugsweise E. genannt. So gab es einen Erbmarschall (Pappenheim), Erbschenk (Limburg, später Althan), Erbtruchseß (Waldburg), Erbkämmerer (Hohenzollern) und einen Erbschatzmeister (Sinzendorf). Auch gab es einige E. ohne korrespondierende Erzämter, wie das Reichsjägermeisteramt der Grafen von Urach, später der Herzoge von Württemberg, das Reichstürhüteramt der Grafen von Werthern und das Reichserbvorschneideramt der Herzöge von Mecklenburg. Neben diesen Reichserbämtern bestanden aber auch E. der einzelnen Reichsfürsten. Mit der Auflösung des Reiches hörten auch die E. desselben auf, während diejenigen in den einzelnen deutschen Ländern sich z. T. erhielten und neubegründete als Erblandeshofämter hinzukamen. Die Errichtung von solchen ist Sache des Landesherrn; ihre Inhaber haben bei besonders feierlichen Gelegenheiten die nach den bestehenden Zeremonialvorschriften sich bestimmenden Ehrendienste zu leisten. Diese E. bestehen neben den jeweilig ernannten Inhabern der obersten und obern Hofchargen und Hofämtern (s. Hof). In Österreich gibt es in den zum vormaligen Deutschen Bund gehörigen Ländern zahlreiche Erbhofämter. Auch in Preußen sind in den verschiedenen Landesteilen vielfach Erblandeshofämter geschaffen worden. So bestehen in Ostpreußen vier solcher E.: der Landhofmeister, der Oberburggraf, der Kanzler und der Obermarschall; in der Provinz Brandenburg gibt es acht etc. In Bayern wurden durch die Verfassungsurkunde vom 1. Mai 1808 vier lehnbare Reichskronämter geschaffen. Von diesen Würden bekleidet dermalen diejenige des Kronobersthofmeisters der Fürst von Öttingen-Öttingen und Öttingen-Spielberg, die des Kronoberstkämmerers der Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst; das Amt des Kronoberstmarschalls ist zurzeit unbesetzt; das Amt des Kronoberstpostmeisters befindet sich im erblichen Besitz des fürstlichen Hauses Thurn und Taris. Die Inhaber dieser Ämter sind als solche Mitglieder der Kammer der Reichsräte und eventuell zur Regentschaft berufen. In Hannover war 1814 ein Erblandmarschallamt errichtet und dem Grafen von Münster übertragen worden. Auch in Württemberg wurden 1808 vier lehnbare Kronerbämter geschaffen: der Reichserbmarschall (Hohenlohe-Öhringen), der Reichserboberhofmeister (Waldburg-Zeil-Wurzach), der Reichserboberkämmerer (unbesetzt) und der Reichserbpanner (Zeppelin). Die aus älterer Zeit stammenden E. des Erbkämmerers (Freiherr von Gültlingen) und des Erbmarschalls (Freiherr Thumb von Neuburg) gehören nicht zu den Kronerbämtern des Reiches.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Erbämter — Erbämter, Hofämter, die in einer Familie forterben, im alten röm. deutschen Reiche mit der Ausbildung der Erzämter (s.d.) entstanden, denen E. beigegeben wurden, so neben dem Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall der Graf von Pappenheim als… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbämter — Erbämter, in Staaten von germanischem Ursprung oder mit german. Einrichtungen, Ehrendienste bei der Person des Fürsten (z.B. Erbkämmerer, Erbtruchseß, Erbmundschenk, Erbmarschall etc.), in gewissen Adelsfamilien erblich. Diese Dienste hießen bei… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Erbämter — Erb|ämter,   die seit dem 13. Jahrhundert im erblichen Besitz adliger Geschlechter befindlichen, stellvertretend für die fürstlichen Inhaber der Erzämter versehenen Hofämter am Königshof im Heiligen Römischen Reich (Reichserbämter, z. B.… …   Universal-Lexikon

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  • Kaiserwahl — Die Wahl des Königs. Oben: drei geistliche Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: Der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schü …   Deutsch Wikipedia

  • Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser — Die Wahl des Königs. Oben: drei geistliche Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: Der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Schüssel, dahinter der Herzog von Sachsen mit dem Marschallsstab und der Markgraf von… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der paderbornischen Adelsgeschlechter — Im Fürstbistum Paderborn (ca. 14. Jh. bis 1802) konnten sich im Zuge der zunehmenden Territorialisierung eine große Anzahl von Adelsgeschlechtern etablieren. Sie bildeten den wichtigsten Landstand und übten insbesondere über das Domkapitel große… …   Deutsch Wikipedia

  • Wahl und Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser — Die Wahl des Königs. Oben: drei geistliche Fürsten bei der Wahl, sie zeigen auf den König. Mitte: Der Pfalzgraf bei Rhein überreicht als Truchsess eine goldene Sch …   Deutsch Wikipedia

  • Erbamt — Ein Erbamt war im Heiligen Römischen Reich ein Erzamt, das Adelsfamilien in Stellvertretung der Kurfürsten bei offiziellen Anlässen (etwa Krönungen) ausübten. Erzerbämter des Heiligen Römischen Reiches Zuletzt hatten folgende Familien die Ämter… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbmarschall — Wappen eines Marschalls von Pappenheim aus Siebmachers Wappenbuch Das Amt des Reichserbmarschalls war eines der im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation in Vertretung der Kurfürsten vorgesehenen Erbämter …   Deutsch Wikipedia

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