Versammlungsrecht

Versammlungsrecht

Versammlungsrecht, s. Verein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Versammlungsrecht — Versammlungsfreiheit bezeichnet ein Grundrecht. Es wird unter anderem durch Artikel 8 des deutschen Grundgesetzes, Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 22 der Schweizer …   Deutsch Wikipedia

  • Versammlungsrecht — Ver|sạmm|lungs|recht, das: Versammlungsfreiheit. * * * Ver|sạmm|lungs|recht, das <o. Pl.>: Versammlungsfreiheit …   Universal-Lexikon

  • Versammlungsrecht — Ver|sạmm|lungs|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • E.V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • E. V. — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Eingetragener Verein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Trägerverein — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

  • Vereinsbaum — Als Verein (Rückbildung aus vereinen) bezeichnet man eine Personenvereinigung, die auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen führt und in der sich Personen von wechselndem Bestand zu einem bestimmten gemeinsamen, durch Satzung festgelegten… …   Deutsch Wikipedia

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