Replik

Replik

Replik (lat.), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede, namentlich das Vorbringen einer Tatsache, wodurch die Einrede entkräftet werden soll. Der R. kann unter Umständen eine Duplik, dieser eine Triplik und letzterer wiederum eine Quadruplik entgegengesetzt werden. Die R. ist im deutschen Zivilprozeß bis zum Schlusse der Verhandlung zulässig, auf die das Urteil folgt. – In der Kunst nennt man R. ein zweites, vom Künstler selbst verfertigtes Exemplar eines Kunstwerkes (soviel wie Dublette). Replizieren, eine R. vorbringen, entgegnen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Replik — kann bedeuten: Reprise, die Wiederholung eines künstlerischen Werks, wenn sie vom Künstler selbst stammt, siehe Kopieren (Kunst) eine Nachbildung eines Gegenstandes eine Antwort oder Gegenrede die Erwiderung auf Einwendungen gegen einen Anspruch …   Deutsch Wikipedia

  • Replik — Replik,die:⇨Antwort(1) Replik 1.Nachbildung,Kunstkopie 2.→Antwort …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Replik — Sf Erwiderung per. Wortschatz fach. (16. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. réplique, Abstraktum zu frz. répliquer, d. replizieren zu l. replicāre überdenken, einwenden , eigentlich zurückbeugen, zurückschlagen , zu l. plicāre falten,… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Replik — (v. lat.), 1) (Replication), Erwiderung, Entgegnung, bes. in treffender, witzlaer Weise; 2) im Civilproceß die Entgegnung des Klägers auf die ihm mitgetheilte Einredeschrift des Beklagten. Außer der Prüfung der Formalitäten der Einredeschrift… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Replik — Replīk (lat. replicatĭo; frz. réplique), Erwiderung; im Prozeß die klägerische Gegenrede auf die Klagbeantwortung des Beklagten; in der Kunst ein zweites, vom Künstler selbst verfertigtes Exemplar; replizieren, antworten, entgegnen, eine R.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Replik — Replik, Erwiderung, Entgegnung, oft für eine treffende, wißige Antwort gebraucht …   Damen Conversations Lexikon

  • Replik — Replik, zweiter Vortrag des Klägers als Erwiederung auf die Antwort des Beklagten; repliciren, erwiedern; replica, ital., die Wiederholung einer Gesangweise von einer Stimme, die vorher eine andere vortrug …   Herders Conversations-Lexikon

  • Replik — Erwiderung; Rückmeldung; Antwort; Auskunft; Reaktion; Entgegnung * * * Re|plik 〈f. 20〉 1. Entgegnung, Erwiderung 2. Gegenrede (bes. des Klägers auf die Verteidigung des Beklagten) 3. genaue Wiederholung eines Kunstwerks durch den Künstler selbst; …   Universal-Lexikon

  • Replik — die Replik, en (Aufbaustufe) Wiederholung eines künstlerischen Werks, wenn sie vom Künstler selbst stammt Beispiel: Die Replik ist vom Original kaum zu unterscheiden …   Extremes Deutsch

  • Replik — Rep·li̲k die; , en; geschr; eine Rede oder ein Text, mit denen jemand auf die Äußerung eines Kritikers antwortet ≈ Entgegnung <eine geschliffene, glänzende Replik> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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