Präkludieren

Präkludieren

Präkludieren (lat.), soviel wie ausschließen; Präklusion, der Ausschluß einer Partei mit gewissen Rechten und Handlungen, deren Vornahme ihr zustand oder oblag. Demgemäß nennt man die Fristen, deren Versäumung den Ausschluß zur Folge hat, Präklusivfristen, und die richterliche Verfügung, in der die erwähnte Folge ausgesprochen wird, Ausschlußurteil oder Präklusivbescheid (vgl. Aufgebotsverfahren). Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 230, 231) tritt bei Versäumung einer Prozeßhandlung die Ausschließung in der Regel kraft Gesetzes ein, ohne daß es besonderer Androhung bedarf.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Präkludieren — (lat.), ausschließen; Präklusiōn, das gerichtliche Ausschließen von Ansprüchen auf eine Konkursmasse etc. nach versäumter Benutzung der Präklusīv (peremtorischen) Frist, erfolgt durch einen Präklusivbescheid …   Kleines Konversations-Lexikon

  • präkludieren — prä|klu|die|ren 〈V. tr.; hat〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [<lat. praecludere „verschließen, versperren“; zu claudere „schließen“] * * * prä|klu|die|ren <sw. V.; hat [lat. praecludere = versperren]… …   Universal-Lexikon

  • präkludieren — prä|klu|die|ren 〈V.; Rechtsw.〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [Etym.: <lat. praecludere »verschließen, versperren«; zu claudere »schließen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • präkludieren — prä|klu|die|ren <aus lat. praecludere »verschließen, versperren«> jmdm. die (verspätete) Geltendmachung eines Rechts[mittels, anspruchs] wegen Versäumnis einer festgesetzten Frist (↑Präklusivfrist) gerichtlich verweigern (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • präkludieren — prä|klu|die|ren <lateinisch> (Rechtssprache jemandem die Geltendmachung eines Rechtes gerichtlich verweigern) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Präklusivbescheid — und Präklusivfristen, s. Präkludieren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Präklusion — Prä|klu|si|on die; , en <aus gleichbed. lat. praeclusio> das Präkludieren (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

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